Auch wenn man den Eindruck hat, dass es immer wärmer wird und es kaum noch Winter gibt: eines ist sicher: der nächste Winter kommt bestimmt und damit auch wieder Schnee und Eis. Auch auf dem Bürgersteig vor dem eigenen Haus oder Firmengebäude und dann stellt sich jedes Jahr die Frage: Wer macht ihn weg? Reicht es, einmal morgens den Schnee zu räumen und dann nochmal abends? Welche Verpflichtungen gibt es zum Winterdienst in Frankfurt? Wie ist der Winterdienst in Frankfurt geregelt?Die Stadt Frankfurt hat es leicht verständlich geregelt: Der Winterdienst auf den Fahrbahnen wird von der Stadt übernommen, die dies auf die FES GmbH outgesourct hat, – der Winterdienst auf Gehwegen jedoch muss von den Anliegern durchgeführt worden. Dies gilt für Privatleute ebenso wie für Firmeninhaber. Wem das Gebäude gehört, vor dem ein Gehweg ist, der muss sich um den Winterdienst kümmern. Entweder z.B. auf Mieter abwälzen, selbst räumen oder einen Winterdienst Frankfurt beauftragen. In Frankfurt Winterdienst-Pflicht von 7 bis 22 UhrDie Stadt Frankfurt hat z.B. festgelegt, dass in der Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr Eigentümer die angrenzenden Gehwege freizuräumen haben. Ist der Schnee nicht wegräumbar, weil er z.B. zu nass oder angefroren ist, muss er mit abstumpfenden Mitteln bestreut werden, um Unfallgefahren auszuschließen. Die Stadt empfiehlt dazu Sand oder Feinsplitt und verbietet die Beimischung von Streusalz, welches nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. Winterdienst Frankfurt nimmt Anwohnern die Arbeit abWer nicht von 7 bis 22 Uhr ständig den Schnee räumen will und die Verantwortung dafür abgeben möchte, kann dies z.B. an den Winterdienst Frankfurt delegieren und ist damit eine Sorge los. Dann kümmern sich Profi-Winterräumer darum, dass der Gehweg in den geforderten Zeiten geräumt oder gestreut wird und sich damit keiner verletzten kann, was zu hohen Schadenersatzforderungen führen könnte.
|
